Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und Beihilfekassen erstatten die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der von Ihnen abgeschlossenen Höhe.
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht an den Kosten von Heilpraktikerleistungen. Es gibt allerdings Ausnahmen wie z.
B. IKK Südwest, BKK Herkules, BKK B Braun Melsungen und die Securvita.
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.